| Sicherheit bei Veranstaltungen |
Es ist kein Geheimnis, dass das Sicherheitsbewusstsein bei Veranstaltungen mit Licht- und Bühnen-Konstruktionen bisher nicht sonderlich ausgeprägt ist. Die komplizierten Vorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV), sowie Versammlungsstättenverordnung (VSV), VDE Vorschriften und bei Open-Air Events zusätzlich die Länder-Bauordnungen setzen ein breitbandiges Fachwissen voraus, welches bisher kaum vorhanden war. Mit den recht neuen Berufsbildern von staatlich geprüften Veranstaltungs-Fachberufen (Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Meister der Veranstaltungstechnik, und Ingenieur der Veranstaltungstechnik) ändert sich die Situation langsam.
Für den Bereich Open-Air trifft
das in der Praxis allerdings leider selten zu. Insbesondere dynamische Lasten
(Windkräfte) werden permanent unterschätzt. Der Begriff "fliegende
Bauten" in einer anderen Definition. Der Staat lässt Veranstalter
zunehmend im Regen stehen. Den Überwachungsbehörden fehlt oft selbst
die Qualifikation angesichts der komplexen Technik, und sie sind der Zahl der
Open-Air Veranstaltungen allerorten längst nicht mehr gewachsen. Hinzu
kommt die laxe Auftragsvergabe vieler Veranstalter ausgerechnet der Öffentlichen
Hand. Wer kein Geld in Kasse hat, greift gerne einmal nach vermeintlichen Schnäppchen,
und ernsthafte Konsequenzen hat der Verantwortliche dort nicht zu befürchten.
Das sieht bei Privatveranstaltern im Schadensfall etwas anders aus.
Bei Open-Air Veranstaltungen sorgen die abweichenden Bestimmungen der Länder-Bauordnungen und schwammige Definitionen für Unsicherheit, was manchmal zu Fehlinterpretationen führt. Ein "Klassiker" ist die weitverbreitete Meinung, dass die Sicherheit kleiner Open-Air Bauten nicht nachgewiesen werden muss. Folgerichtig werden in diesem Marktsegment oft unwissentlich "Schwarzbauten" angeboten. Im Schadensfall sind Haftungsprobleme vorprogrammiert. Aber auch ohne Schaden sind Außenveranstaltungen mit unzulässigen Bauten durch Einsprüche Dritter und einer Nutzungsuntersagung der Behörden stets gefährdet.
Beachtet werden sollte, dass ausnahmslos jedes Bauwerk
dem öffentlichen Baurecht unterliegt, unabhängig von
der Größe. Voraussetzung dazu sind statische Nachweise. Z.B. für
Bühnenbauten durch die "Ausführungsgenehmigung für fliegende
Bauten" (setzt ein Prüfbuch
voraus), mindestens jedoch durch einen Standsicherheitsnachweis
(qualifizierte Statik der gesamten Konstruktion) bei untergeordneten Bauten.
Letztere sind z.B. Bauten, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
Beachten Sie, dass Schadensansprüche in der Regel an den Veranstalter gestellt
werden, selten an den Verursacher direkt (hier der Aufsteller). Auch Vermittler
wie Agenturen befinden sich in dieser Haftungskette.
Tip: Ordern Sie auch bei kleineren
Konstruktionen möglichst "Prüfbuch-Bühnen", also Bauten
mit Ausführungsgenehmigung, und lassen Sie sich den Nachweis (meist nur
ein A4-Blatt) als Kopie zuschicken. Klauseln wie "Die Konstruktion muss
entsprechend dem geltenden Baurecht ausgeführt sein" sollten in jedem
Fall Bestandteil von Ausschreibung und Auftrag sein.
Dies nützt allerdings nichts, wenn ein Prüfbuch zwar existiert, der
Bau wegen schwieriger örtlicher Gegebenheiten (bzw. Bequemlichkeit...knapper
Kalkulation...) nicht entsprechend ausgeführt wird. Erst die Abnahme durch
die örtliche Bauordnungsbehörde (Bauamt / Bauordnungsamt) gibt ausreichende
Sicherheit vor Haftungsauseinandersetzungen,
und ist mit Gebührensätzen von meist unter 50 € nicht teuer.
Alle von uns gelieferten Bühnen besitzen
ein Baubuch bzw. einen Standsicherheitsnachweis.
Alle
von uns gelieferten Traversensysteme besitzen eine TÜV - zertifizierte
Statik sowie Belastungsdiagramme.

Standsicherheitsnachweis: Wird benötigt für alle Baumaßnahmen. Das ist die statische Berechnung der Gesamtkonstruktion, also nicht nur Nachweise und Prüfzertifikate der Einzelkomponenten wie Traversen oder Podeste.
Prüfbuch:
Bundesweit erforderlich für alle "fliegenden Bauten", die ein
Mindestmaß überschreiten (z.B. Bauten über 5m Gesamthöhe).
Ausführungsgenehmigung:
Setzt ein Prüfbuch voraus. Mit der befristeten Ausführungsgenehmigung wird die Gültigkeit des Prüfbuches dokumentiert.
Gerne
können Sie Informationen bei uns einholen!